Bei der Riesterrente gibt es zwei Auszahlungsvarianten (Foto: imago)Sparer können bei Renteneintritt zwischen zwei Auszahlungsmöglichkeiten bei der Riesterrente wählen. Darauf weist die Initiative "Altersvorsorge macht Schule" in Berlin hin. Neben der lebenslangen Monatsrente können Riester-Sparer sich auch einmalig bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auszahlen lassen.
Höhere Entnahmen kosten Zulagen und Steuervorteile
Grundsätzlich ist eine Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr möglich - als lebenslange Monatsrente. Diese Auszahlung wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Wer allerdings bei Renteneintritt eine größere Summe benötigt, kann sich einmalig bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auszahlen lassen, erläutern die Experten. Hier wird ebenfalls eine Steuer zum persönlichen Satz fällig. Die verbleibenden 70 Prozent werden ebenfalls als lebenslange Rente ausgezahlt. Wer mehr als 30 Prozent sofort entnehmen will, muss die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückerstatten.
Die Hälfte der t-online.de-Nutzer riestert nicht
Bei einer laufenden Umfrage unter 11.500 t-online.de-Nutzern gaben gut über 53 Prozent an, dass sie überhaupt nicht riestern. Knapp 25 Prozent der Riester-Sparer unter den Befragten setzen auf eine geförderte Rentenversicherung. 17 Prozent sparen mit Riesterfondssparplänen fürs Alter. Banksparpläne (3 Prozent) sowie Wohn-Riester (1,6 Prozent) werden kaum von t-online.de-Lesern genutzt.