
10.02.2011, 15:19 Uhr | Financial Times Deutschland
Wenn die Bundesregierung die Fondssparpläne künftig mit den Lebensversicherungen steuerlich gleichstellt, so schafft sie damit streng genommen keine neue Ausnahme. Denn schon heute haben Sparer die Möglichkeit, mit Investmentfonds die Abgeltungsteuer zu umgehen.
Das Vehikel dafür ist die geförderte Riesterrente. Seit 2002 unterstützt der Staat die private Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen. Wer in ein Riester-Produkt einzahlt, erhält als Grundzulage 154 Euro pro Jahr, für jedes Kind gibt es obendrauf 185 Euro. Bei ab 2008 geborenen Kindern beträgt die Zulage gar 300 Euro. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Anleger mindestens vier Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen, maximal jedoch 2100 Euro. Die Zulagen werden dabei mit eingerechnet.
Bei der Produktwahl haben Anleger freie Hand. Sie können das Geld in eine Rentenversicherung einzahlen oder einen Banksparplan. Selbst der Kauf eines selbst genutzten Eigenheims wird seit 2008 staatlich gefördert. Darüber hinaus zählen eben auch Fondssparpläne zu den subventionierten Produkten.
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Immerhin 2,8 der 14,1 Millionen Riester-Sparer haben sich für diese Variante entschieden. Diese Riester-Produkte behandelt der Fiskus anders als ungeförderte Fondssparpläne. Die Gewinne werden nicht mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belastet, sondern wie bei Versicherungen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, jedoch nur zur Hälfte. Und die Besteuerung greift auch nicht schon während der Laufzeit, sondern erst in der Auszahlungsphase, die frühestens ab dem 60. Lebensjahr beginnt.
Der Steuervorteil bleibt Anlegern selbst dann erhalten, wenn sie mehr als die geforderte Mindestsumme in einen Riester-Fondssparplan einzahlen. Und immer mehr Sparer scheinen das Schlupfloch entdeckt zu haben. Beim Fondsanbieter DWS machen übersparte Riesterverträge immerhin bereits 15 Prozent des Neugeschäfts aus, die Deka beziffert den Anteil auf 25 Prozent ihrer Neukunden.
Die Strategie hat noch einen Vorteil. Während von den geförderten Beträgen maximal 30 Prozent zu Beginn der Auszahlungsphase auf einen Schlag ausgezahlt werden dürfen, können Anleger den übersparten Anteil komplett abrufen. Der Steuervorteil bleibt, sofern der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestanden hat. Sonst werden die Gewinne nachträglich mit der Abgeltungsteuer belegt.
Quelle: Financial Times Deutschland
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