14.07.2011, 13:04 Uhr | dpa-tmn
Wer sich für die Riesterrente als staatlich geförderte private Altersvorsorge interessiert, sollte den Vertrag noch in diesem Jahr abschließen. Denn nur nur dann kann man sich das Ersparte bereits ab dem 60. Lebensjahr auszahlen lassen. Für Neuverträge ab 2012 wird diese Frist um zwei Jahre nach hinten verschoben. Darauf wies die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften hin.
Sparer kommen dann also erst ab dem 62. Lebensjahr an ihr Geld. Hintergrund ist die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters.
Riestern könnten Sparer mit Investmentfonds, Banksparplänen, Bausparverträgen oder Versicherungen. Die Riester-Grundzulage beträgt 154 Euro pro Jahr. Für jedes Kind erhalten Sparer jährlich 185 Euro, für jedes ab 2008 geborene Kind sogar 300 Euro. Berufseinsteiger bis 25 Jahre bekommen einmalig eine um 200 Euro erhöhte Grundzulage.
Riestern können fast alle, außer Selbstständige, die nicht pflichtversichert sind. Die staatliche Zulage muss jährlich extra beantragt werden - man kann seinen Anbieter aber beauftragen, dies automatisch jedes Jahr zu tun.
Quelle: dpa-tmn , t-online.de
Otto schrieb:
am 18. August 2011 um 16:09:03
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Riester Rente
Völliger Schwachsinn dieser riester-betrug. Ich war bei der Einführung
55 Jahre Alt und konnte keinen Vertrag mehr
abschliesen, da die Mindest-
laufzeit 12 Jahre beträgt.Bei jeder Rentenerhöhung wird man aber damit
Betrogen.
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Redakteur schrieb:
am 15. Juli 2011 um 18:11:37
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Riesterrente neu gestaltet!
Wie aus internen Kreisen bekannt, müssen ab sofort alle Beamten u. Politiker in die Riesterrente einzahlen.
Damit ist der Pensionsfond gerettet. Es gibt nämlich Monat für Monat immer mehr Pensionäre mit immer höherer Pension. Deshalb sollen die sich nun selbst versorgen und nicht nur ihre immer höheren Pensionen vom Steuerzahler bezahlen lassen. Dies ist die erste vernünftige Handlung unserer Regierung, bevor die Staatsschulden die nächste Billion übersteigen. Ob wir schon Pleite sind?
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Kämpfer schrieb:
am 15. Juli 2011 um 13:30:56
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wichtige "Fristen"...?
Tolle Beiträge zum Rentenversicherungsrecht! Warum nicht mal was zur "Nichtmehranerkennung" der
Hochschulzeit oder zur „Immernochnichtanerkennung“ vom DDR-Rentenanteil für Ingenieure. Ach so. Ja, da würde das tolle Tohuwabohu im aktuellen Rentenrecht der BRD seit der "Wende" rauskommen... Tipp: Immer wieder mal „Umschau“ im mdr-TV sehen…
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