13.11.2011, 09:47 Uhr | dpa-tmn, t-online
Riester-Sparer sollten immer darauf achten, dass ihr Anbieter die aktuellen Daten hat. (Quelle: imago)
Riester-Verträge sind beliebt. Allerdings ist das Vertragswerk oft kompliziert, denn die staatliche Förderung ist an Bedingungen geknüpft. Sparer sollten daher regelmäßig prüfen, ob sie die Zulagen zu Recht bekommen. Sonst muss das Geld zurückgezahlt werden. Im folgenden lesen Sie, worauf Sie bei Riester-Verträgen achten müssen.
Die Zahl der Verträge steigt stetig: Gab es im November 2010 rund 14 Millionen Riester-Verträge, wurden laut Bundesarbeitsministerium Ende Juni 2011 bereits 14,8 Millionen Verträge gezählt. Die 15-Millionen-Euro-Grenze werde voraussichtlich Ende des Jahres geknackt, erwartet das Ministerium. Experten sind von diesem Erfolg nicht überrascht: "Von einem Riester-Vertrag kann man durchaus profitieren", sagt Susanne Meunier von der Stiftung Warentest in Berlin. "Man muss es nur richtig machen."
Doch genau das ist häufig ein Problem. "Riester-Verträge sind oft kompliziert", weiß die Expertin der Zeitschrift "Finanztest". Denn die staatlichen Zulagen, die Sparer bekommen, sind an Auflagen geknüpft. "Ob man die Bedingungen auch erfüllt, muss man regelmäßig überprüfen", sagt Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen in Düsseldorf. "Am besten einmal im Jahr."
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Probleme kann es etwa geben, wenn man seine Sparraten nicht anpasst. "Um die volle Zulage in Höhe von 154 Euro zu bekommen, müssen vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttovorjahreseinkommens beziehungsweise maximal 2100 Euro in den Vertrag fließen", erklärt Scherfling. Das bedeutet: Steigt das Einkommen, muss auch der Sparbeitrag angehoben werden.
Ein Beispiel: Verdient ein Sparer bei Abschluss des Riester-Vertrages 30.000 Euro brutto im Jahr, muss er insgesamt 1200 Euro in seinen Vertrag einzahlen. Da die Zulagen in diesen Betrag mit einfließen, liegt der Eigenbeitrag bei 1046 Euro. Steigt das Einkommen nun auf 35.000 Euro, liegt die Sparsumme bei insgesamt 1400 Euro. Abzüglich der Zulage muss der Sparer 1246 Euro zahlen, also 200 Euro mehr als am Anfang.
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Wer im vergangenen Jahr mehr verdient hat, sollte daher neu rechnen. "Wenn die Sparrate zu niedrig war, muss ich sie anpassen", erklärt Susanne Meunier. "Und zwar möglichst bis zum 31. Dezember." Denn wer weniger als vier Prozent in seinen Riester-Vertrag einzahlt, dem wird die Zulage im Zweifel entsprechend gekürzt - möglicherweise erst Jahre später.
Ob Riester-Sparer zulagenberechtigt sind, wird von der Zulagenstelle für Altersvorsorge (ZfA) überprüft. Die Behörde kann dazu die Daten mit Rentenversicherungsträgern, den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit, den zuständigen Besoldungsstellen und den Finanzämtern abgleichen. "Das dauert aber in der Regel eine Weile", sagt Susanne Meunier.
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Riester-Sparern ist daher unter Umständen nicht immer bewusst, dass sie die Bedingungen - zumindest zeitweise - nicht erfüllen. So hat der Bund im Mai 2011 von 1,5 Millionen Riester-Sparern die Zulagen zurückgefordert. Die Betroffenen hatten in ihren Riester-Vertrag ausschließlich Zulagen und keinen zusätzlichen Eigenbeitrag eingezahlt. Das entsprach aber nicht den Konditionen.
Diese Falle hat der Bund inzwischen beseitigt. In Zukunft sollen alle Zulagenberechtigten eigene Altersvorsorgebeiträge in Höhe von mindestens 60 Euro jährlich zahlen, erklärt das Bundesfinanzministerium in Berlin. Bestehende Unsicherheiten seien damit beseitigt worden.
Dennoch: Riester-Sparer sollten immer darauf achten, dass ihr Anbieter die aktuellen Daten hat. Das gilt insbesondere für frischgebackene Eltern. "Für Kinder gibt es eine Zulage", erklärt Meunier. Pro Kind zahlt der Staat 300 Euro dazu. Wurde der Nachwuchs vor 2008 geboren, gibt es 185 Euro. Doch wie für alle Zulagen gilt auch hier: Das Geld fließt nicht automatisch. "Zulagen gibt es nur auf Antrag", sagt Susanne Meunier. "Das Formular bekommt man über seinen Vertrags-Anbieter."
Für viele Sparer ist das Antragsformular aber offenbar eine große Hürde. So führt die ZfA laut Stiftung Warentest derzeit nur 11,5 Millionen Zulagenkonten, obwohl die Zahl der Verträge weit größer ist. "Viele nehmen das auf die leichte Schulter und schicken die Anträge gar nicht erst ab", hat Meunier beobachtet. Doch damit verschenken sie im Zweifel Geld.
Riester-Sparer sollten einen Dauerzulagenantrag bei ihrem Anbieter stellen. Dann fließen die staatlichen Zulagen regelmäßig. "Immer wenn sich die Lebensumstände ändern, sollte man seinen Anbieter darüber informieren" rät Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Steigt etwa das Einkommen, muss die Sparrate angepasst werden. Haben die Kinder keinen Anspruch mehr auf Kindergeld, fällt die Kinderzulage weg.
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Quelle: dpa-tmn
Buck schrieb:
am 10. November 2011 um 20:13:56
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Riesterrente
ich kann einfach nicht glaube was einige Kommentatoren hier von sich geben. Fakt ist die gesetzliche Rente wird nicht reichen.
Und wer sich von geübten Verkäufern etwas vom Schaf erzählen läste sorry. Wendet euch an seriöse Berater die ncht auf Provsionsjagd sind. Ich zahle auch 45 Jahre in die gesetzlche ein und was bekomme ich dort? Bei der Riester weiß ich schon.
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Dietmar schrieb:
am 10. November 2011 um 15:23:20
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nein Danke HerrRiester und Co.
Warnung : Von Rürup und Riester sollte man die Finger lassen (Waffenlobby).
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Renate schrieb:
am 10. November 2011 um 15:20:50
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schnell mal wieder das Gesetz ändern
Denkt an die Lebensversicherung , die wurde auch urplötzlich besteuert. Im Land der klammen Kassen
könnt ihr bei dieser unberechenbaren Politik nichts Gutes mehr erwarten.Gewinne macht der Staat , die Banken und Versicherungen immer auf unsere Kosten.
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