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Riester-Policen nur mit Zusatzklauseln vererbbar

Erschienen am 27. November 2009 | aktualisiert am 27. November 2009 | dpa tmn
Riesterrenten können vererbt werden (Foto: imago)
Riesterrenten können vererbt werden (Foto: imago) Vergrößern
Riester-Rentenversicherungen lassen sich meist nur vererben, wenn Zusatzklauseln im Vertrag das vorsehen. Vor allem Familien sollten deshalb eine Rentengarantie abschließen. Das rät die Initiative "Altersvorsorge macht Schule". Dadurch sinke zwar meist die Rentenhöhe. Dafür erhielten aber der Ehepartner, die Kinder oder andere Bezugsberechtigte bis zum Ende der Garantiezeit die Leistungen weiter. Sinnvoll sei es außerdem, zusätzlich eine Hinterbliebenenrente zu vereinbaren.

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Witwe muss Ersparnisse in Riester-Vertrag einfließen lassen

Die kompletten Ersparnisse eines Verstorbenen erhält den Angaben zufolge allerdings nur dessen nicht getrennt lebender Ehepartner. Dafür müsse dieser das Geld in einen eigenen, bereits bestehenden Riester-Vertrag einzahlen oder neu eine Riesterrente abschließen. Kinder und andere Erbberechtigte müssten die staatlichen Zulagen und die steuerlichen Vergünstigungen in jedem Fall zurückzahlen.

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Die Hälfte der t-online.de-Nutzer riestert nicht

Bei einer laufenden Umfrage unter 14.000 t-online.de-Nutzern gaben gut 58 Prozent an, dass sie überhaupt nicht riestern. 22,4 Prozent der Riester-Sparer unter den Befragten setzen auf eine geförderte Rentenversicherung. 15 Prozent sparen mit Riesterfondssparplänen fürs Alter. Banksparpläne (2,8 Prozent) sowie Wohn-Riester (1,5 Prozent) werden kaum von t-online.de-Lesern genutzt.

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Quelle: dpa tmn, t-online.de
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