02.12.2010, 16:15 Uhr | AFP
Das Geld aus einem Riester-Vertrag darf auch für den Kauf einer selbstgenutzten Immobilie genutzt werden. Bis zu 75 Prozent des bereits angesparten und geförderten Geldes könne dafür entnommen werden, erklärt die Initiative "Altersvorsorge macht Schule".
Verbraucher, die mit dem Geld aus ihrem Riester-Vertrag später eine Wohnung oder ein Haus finanzieren wollen, sollten daher gut auswählen. Ratsam sei eine möglichst sichere Variante. Nur dann stehe zum Zeitpunkt der Entnahme auch das eingezahlte Kapital zuzüglich der Erträge zur Verfügung.
Seit 2008 gebe es zusätzlich die Eigenheimrente, auch als Wohn-Riester bekannt. Damit könne die Anschaffung von selbstgenutztem Wohneigentum als private Altersvorsorge direkt finanziert werden.
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Quelle: AFP
Banker schrieb:
am 2. Dezember 2010 um 21:35:03
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Riester-Verträge machen nur Banken reich - und den Erfinder Herrn Riester
Wer mit "Riester" baut, läuft in die Falle der Altersarmut, denn dann zahlt er bis zum 85.Lebensjahr das Riesterdarlehen zurück.
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