30.09.2009, 15:35 Uhr | dpa tmn
Riester-Sparer müssen nicht die gesamten Beiträge selbst leisten (Foto: imago)Wer eine Riesterrente abschließt, muss nicht die vollen vier Prozent seines Jahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlen, um die kompletten Zulagen zu erhalten. Denn beim Riestern fließen die staatlichen Zulagen in die Berechnung des sogenannten Eigenanteils ein. Damit zahlen Sparer die vier Prozent abzüglich der staatlichen Zulagen. Darauf weist die Initiative "Altersvorsorge macht Schule" hin, die unter anderem von der Bundesregierung und der Deutschen Rentenversicherung getragen wird.
Altersvorsorge -Populäre Renten-Irrtümer
Schritt für Schritt erklärt - Die Riesterrente
Quartettspiel -
Quelle: dpa-tmn , t-online.de
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