03.12.2009, 08:37 Uhr | Financial Times Deutschland
Fest entschlossen, etwas für die Altersvorsorge zu tun, schließen viele Verbraucher eine über viele Jahre laufende Renten- oder Lebensversicherung ab. Doch Haus, Kind oder Hobby sind oft teurer als gedacht, Arbeitslosigkeit und Krankheit können die finanzielle Lebensplanung schnell durchkreuzen. Fast jeder zweite Kunde kündigt den Vertrag vorzeitig. Das ist meistens mit Verlusten verbunden. Um die Kunden von voreiligen Kündigungen abzuhalten, hat Vater Staat bei der von ihm geförderten Altersvorsorge hohe Hürden vor die Beendigung eines Vertrags gesetzt. Bei der Riesterrente fordert er in so einem Fall sein Geld komplett zurück. Und Rüruprenten können Kunden im eigentlichen Sinne gar nicht kündigen.
Um die Kürzung der künftigen Renten auszugleichen, fördert der Staat den Aufbau einer privaten Altersvorsorge auf verschiedenen Wegen. Am populärsten ist die nach dem ehemaligen SPD-Arbeitsminister Walter Riester benannte Privat-Rente. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales haben bislang fast 13 Millionen Bürger einen Vertrag abgeschlossen. Wer eine zertifizierte Police hat, erhält vom Staat Zulagen und kann möglicherweise darüber hinaus steuerliche Vorteile nutzen.
Erwachsene bekommen 154 Euro pro Jahr und für jedes Kind 185 Euro, für nach 2008 Geborene gibt es 300 Euro. Das Geld erhalten Kunden aber nicht cash. Die Zentrale Zulagenstelle überweist es an den Finanzdienstleister, bei dem der Kunde die Police gekauft hat. Außerdem können Verbraucher die gezahlten Beiträge beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend machen.
Will der Kunde das angesammelte Kapital doch nicht für die Altersvorsorge nutzen, nimmt er in der Sprache der Renten-Bürokraten eine „schädliche Verwendung” vor. Da der Staat Wohneigentum als Form der Altersvorsorge ansieht, dürfen Sparer das Kapital dafür nutzen. Sie können sich zu Beginn des Ruhestands auch 30 Prozent des zur Verfügung stehenden Geldes auszahlen lassen. Das gesamte angesparte Vermögen auf einen Schlag für schöne Dinge oder eine Weltreise zu verwenden, geht aber nicht. In diesem Fall muss der Kunde dem Staat die Zulagen und die steuerlichen Vergünstigungen zurückzahlen. „Im besten Fall hat der Kunde keine Rendite”, sagt Walter Glanz, Sprecher der Deutschen Rentenversicherung. Läuft es schlecht, war die Anlage sogar ein Minusgeschäft: „Die Versicherer erheben eine Stornogebühr”, erläutert Glanz. Außerdem müssen Kunden die Provision für den Vermittler und Gebühren für die Verwaltung zahlen. Das alles kann die seit Vertragsabschluss aufgelaufenen Kapitalerträge schnell überschreiten.
Für die Rückabwicklung der Förderung ist ebenfalls die Zentrale Zulagenstelle zuständig. Sie hat nicht nur über die gezahlten Zulagen den Überblick. „Die Finanzverwaltung meldet uns, welche steuerliche Förderung ein Riester-Kunde bekommt”, erklärt Ulrich Stolz, Chef der Zulagenstelle. Die Behörde kann jederzeit feststellen, wie hoch die Förderung ist, die der Kunde insgesamt bekommen hat. Nach Angaben der Zulagenstelle wurden bislang 587.609 Riesterrenten gekündigt. Für diese Verträge hat die Stelle insgesamt 155,6 Millionen Euro an Zulagen und zwölf Millionen Euro an Steuerermäßigungen zurückgefordert. Auch wenn der Riester-Kunde stirbt, kennt der Staat keine Gnade. Bei Fonds- und Banksparplänen kann der Kunde das angesparte Geld zwar vererben, steckt der Witwer oder die Witwe es aber nicht in einen eigenen Riester-Vertrag, muss er oder sie die Förderung zurückzahlen. Bei Riester-Rentenversicherungen ist die Sache noch komplizierter. Wird die Rente bereits ausgezahlt, kann das Kapital in der Regel nicht mehr vererbt werden. Hat der Kunde aber eine Rentengarantiezeit vereinbart, bekommen die Hinterbliebenen bis zum Ablauf dieser Zeit eine Zahlung.
Verlustgeschäft Bei der Rüruprente hat der Staat einen noch größeren Sicherheitsriegel vorgeschoben. Die nach dem ehemaligen Vorsitzenden verschiedener Regierungskommissionen und heutigen AWD-Mitarbeiter Bert Rürup benannten Leibrenten sind vor allem für Selbstständige gedacht und nach dem Modell der gesetzlichen Rentenversicherung konzipiert. Kunden können die Beiträge als Sonderaufwendungen steuerlich geltend machen. Bis 2025 steigt der Anteil jährlich, dann können Alleinstehende maximal 20.000 Euro und Verheiratete 40.000 Euro geltend machen. Einmal gezahlte Beiträge bekommen Kunden vor der Rente nicht mehr zurück, selbst wenn sie den Vertrag kündigen.
„Mit der Kündigung erlischt die Pflicht zur Beitragszahlung”, sagt Holger Schmitt-Tanou vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Auszahlung des angesparten Kapitals. Das bleibt beim Anbieter und wird bis zum Rentenbeginn weiter verzinst. „Das Geld ist sozusagen disziplinierend sichergestellt”, sagt Schmitt-Tanou. Stirbt der Kunde, gehen die Hinterbliebenen leer aus. Die Verträge sind aber mit verschiedenen Formen von Hinterbliebenenschutz kombinierbar, so dass Kinder oder Partner durchaus abgesichert werden können. Das kostet aber extra.
Quelle: Financial Times Deutschland
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