Da Selbständige nicht in den Genuss der Riesterrente oder der betrieblichen Altersvorsorge kommen, hat der Staat für sie die Rüruprente geschaffen. Sie geht auf ihren Erfinder Bert Rürup zurück und beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag. Aber auch Angestellte profitieren von der Rüruprente. Durch den Sonderausgaben-Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Jahr kann auch ein Angestellter für das Rentenalter vorsorgen.
Der Vorteil der Rüruprente liegt in der so genannten nachgelagerten Besteuerung, das heißt, dass Beiträge in die Rüruprente bis zu einer bestimmten Grenze von der Steuer befreit sind. Erst wenn sie im Rentenalter ausgezahlt wird, fallen Steuern an. Da die Steuern im Alter jedoch deutlich niedriger sein dürften als während der Ansparphase bzw. während der Erwerbszeit, ergeben sich Steuervorteile. Im Gegensatz zur Riesterrente gibt es keine staatlichen Zuzahlungen.
Sonderausgabenabzug von 20.000 Euro
Allerdings sind nicht x-beliebig viele Beiträge von der Steuer absetzbar. Der Gesetzgeber hat hier eine Obergrenze eingeführt. Sie beträgt bei Ledigen jährlich 20.000 Euro und bei Verheirateten 40.000 Euro. Zudem hat der Bund, um den Staatshaushalt nicht auf einen Schlag mit Milliarden Euro zu belasten, die Rüruprente in Schritten eingeführt. So lassen sich in 2008 nur maximal 66% der eingezahlten Beiträge steuerlich absetzen. Zahlt ein Lediger in 2008 also die Höchstgrenze von 20.000 Euro ein, kann er nur 13.200 Euro steuerlich geltend machen (Verheiratete 26.400 Euro). Dieser Prozentsatz erhöht sich allerdings jedes Jahr um 2 Prozentpunkte, so dass in 2009 68% der Beiträge steuermindernd geltend gemacht werden können. Im Jahre 2025 werden dann die vollen Beiträge zur Rüruprente von der Steuer befreit.
Die Auszahlphase der Rüruprente
Durch diese schrittweise Einführung sind umgekehrt die Auszahlungen der Rüruprente im Rentenalter bis 2040 auch nur begrenzt steuerpflichtig. Ab 2007 erstmals gezahlte Renten unterliegen nur zu 54% der Steuer. 2008 sind es 56% usw. Bis 2020 steigt der steuerpflichtige Prozentsatz jedes Jahr um 2 Prozentpunkte, danach nur noch um 1 Prozentpunkt. Ab 2040 müssen die Rentenzahlungen aus der Rüruprente dann voll versteuert werden. Dabei wird der Anteil der zu versteuernden Rürup-Zahlungen zu Beginn des Rentenbezuges festgelegt, der dann ein Leben lang gilt. Muss ein Rentner also im 1. Jahr seiner Rentenphase 60% der Rürup-Rente versteuern, so bleibt dieser Anteil für die folgenden Jahre bestehen.
Rüruprente ist Hartz-IV-sicher
Neben dem Steuervorteil hat die Rüruprente einen weiteren Vorteil: Sie ist Hartz-IV-sicher. Als Nachteil erweist sich die Tatsache, dass kein Wahlrecht zwischen Einmalauszahlung oder Rentenzahlung besteht. Sie kann nur monatlich ausgezahlt werden. Auch kann sie nicht gekündigt oder vererbt werden. Die Rüruprente gibt es sowohl als klassische als auch als fondsgebundene Lebensversicherung.
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