Fazit
Wer eine Betriebsrente beantragt, sollte sich vorher genau erkundigen, welche Anlageform der Arbeitgeber anbietet und wie das Geld angelegt wird. Je nach Durchführungsweg sind auch Garantierenten möglich. Mehr Rendite erzielt man aber mit Fondsprodukten, allerdings steigt dann auch das Risiko.
Altersvorsorge mit in den neuen Betrieb nehmen
Wer unzufrieden mit der Anlageform seines Arbeitgebers ist, der kann sich auch die Beiträge erstatten lassen. Allerdings wären diese dann steuer- und sozialversicherungspflichtig. Wer seinen Job wechselt, kann unter Umständen seine betriebliche Altersvorsorge mit in den neuen Betrieb nehmen. Andernfalls sind die bisherigen eingezahlten Beiträge beim alten Arbeitgeber gesetzlich unverfallbar, d.h. der Arbeitnehmer bekommt dann beim Renteneintritt vom alten Arbeitgeber eine Rente ausgezahlt.