Deutliche Steuervorteile
Im Rahmen einer Entgeltumwandlung haben nach Auskunft der Stiftung Warentest Angestellte das Recht, bis zu vier Prozent ihres Bruttogehaltes (max. jedoch 2544 Euro pro Jahr) steuer- und sozialabgabenfrei in eine Altersvorsorge einzuzahlen. Hinzu kommen weitere Versorgungszusagen (für Neuverträge ab Januar 2005) von 1800 Euro, so dass aktuell maximal 4344 Euro steuerfrei in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden können.