05.07.2011, 09:54 Uhr | dpa-AFX, dapd, oca
Der Chef des Ifo-Instituts Hans Werner Sinn befürchtet, dass die Griechenland-Rettung die Deutschen teuer zu stehen kommt. Die Rentner würden dabei "zu den ersten Opfern" der Rettungspakete gehören, sagte Sinn der "Bild"-Zeitung. Deutschland muss rund 22 Milliarden Euro in den neuen Rettungsschirm der EU einzahlen. Die Beteiligungen treiben die Schulden Deutschlands in die Höhe. Zudem fallen zusätzliche Zinsen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro an.
"Die Euro-Rettungsschirme gefährden die finanzielle Stabilität der Bundesrepublik Deutschland. Sie stehen am Beginn einer lange Kette von Rettungsschirmen und Hilfen, die Deutschland den Krisenländern wird geben müssen. Der Staat kann sein Geld nur einmal ausgeben", sagte Sinn der "Bild"-Zeitung. Der Ökonom befürchtet: "Was nach Griechenland und Portugal fließt, um dort den Lebensstandard aufrechtzuerhalten, geht zulasten des Lebensstandards der Deutschen. Die deutschen Rentner werden zu den ersten Opfern der Rettungspakete gehören."
Griechenland entging dank seiner Euro-Partner dem Bankrott. Die Euro-Finanzminister gaben am Samstagabend einen neuen Kredit in Höhe von zwölf Milliarden Euro für das krisengeschüttelte Land frei. Nun arbeiten die Partner unter Hochdruck an dem neuen und bis zu 120 Milliarden Euro schweren Rettungsplan, der Griechenland über 2013 hinaus Luft verschaffen soll.
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Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) muss beim Defizit-Abbau daher wieder einen Gang zurückschalten. Das geht aus dem am Sonntag zur Veröffentlichung freigegebenen Haushaltsentwurf Schäubles für 2012 und dem Finanzplan bis 2015 hervor, der am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden soll.
Trotz Konjunkturbooms und sprudelnder Einnahmen sieht Deutschlands oberster Kassenwart angesichts weiterer Milliarden-Budgetrisiken kaum Spielraum für Steuersenkungen. Zwar fällt die Neuverschuldung des Bundes in diesem Jahr mit weniger als 30 Milliarden Euro und im kommenden Jahr mit 27,2 Milliarden Euro weit geringer aus als zuletzt veranschlagt. In den Folgejahren kann Schäuble die Nettokreditaufnahme aber weniger stark drücken als noch im März geplant. Bis 2015 soll die Neuverschuldung nun auf 14,7 Milliarden Euro sinken. Im März waren 13,3 Milliarden vorgesehen.
Unterdessen könnte das Bundesverfassungsgericht die Griechenland-Hilfen in dieser Form noch verhindern. Denn EU-Kritiker haben Eileinträge gegen zwei milliardenschwere Bürgschaften eingereicht. Falls Karlsruhe die Hilfe für Athen nur bei einer stärkeren Rückkoppelung mit dem Bundestag erlaubt, müsste Bundeskanzlerin Angela Merkel auch beim geplanten dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ein größeres Mitspracherecht des Parlaments hinnehmen.
Nach Ansicht der Kläger wie dem CSU-Politiker Peter Gauweiler und mehreren Professoren sind die Bürgschaften grundsätzlich unzulässig, weil das EU-Recht sie verbietet. Zudem verstoße der bestehende Rettungsschirm, bei dem Deutschland schlimmstenfalls mit über 147 Milliarden Euro haften muss, gegen die Haushaltsautonomie des Bundestags und das Eigentumsrecht der Bürger.
Ob die Griechenland-Hilfe gegen EU-Recht verstößt, ist schwierig zu beantworten: Die Europäischen Verträge verbieten in einer sogenannten No-Bail-Out-Klausel zwar ausdrücklich, dass die Gemeinschaft einem Mitgliedsstaat aus einer Haushaltskrise hilft. Doch um diese Regel zu umgehen, hatten sich die EU-Staats- und Regierungschefs darauf verständigt, dass die einzelnen Mitgliedstaaten statt der EU Griechenland freiwillig helfen werden. Für die Kläger stellt sich damit die Frage, ob der Bundestag einen gegen EU-Recht verstoßenden Kredit überhaupt billigen durfte.
Die Befürworter der Hilfen argumentieren demgegenüber, dass ein Scheitern der Europäischen Union nicht der Sinn des Bail-Out-Verbotes sein kann und die Solidarität der Einzelstaaten gegenüber Griechenland auch dem Euro und dem Bestand der EU insgesamt dient.
Der zweite wichtige Argumentationsstrang der Kläger betrifft den Umfang der Finanzhilfen. Die 147,6 Milliarden Euro, für die der deutsche Steuerzahler schlimmstenfalls einstehen müsste, entsprächen fast der Hälfte des Gesamthaushalts von 2009 und würden im Krisenfall die Haushaltsplanungen des Bundestags extrem belasten. Auch zahlreiche Abgeordnete von Union und FDP sehen in dieser drohenden Gefahr eine unzulässige Beschneidung des Haushaltsrechts der Parlamentarier: Ihr sogenanntes Königsrecht, über jährliche Haushaltsdebatten und Mittelbewilligungen Politik mitzugestalten, würde ausgehebelt, wenn aus dem Etat größere Milliardensummen für die Rettung insolventer EU-Partner bereits abgezweigt wurden.
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Die FDP sprach sich deshalb dafür aus, dass der Bundestag - ähnlich wie bei Einsätzen der Bundeswehr - in jedem einzelnen Krisenfall der Mittelvergabe zustimmen muss. Weil es sich Rechtsgelehrten zufolge beim ESM um völkerrechtlich bindende Vereinbarungen handelt und bislang keine Rücktrittsklausel vorgesehen ist, wäre ein Parlamentsvorbehalt vor jeder einzelnen Auszahlung bedeutsam, um Gefahren für den Bundeshaushalt zu begrenzen.
Gut möglich, dass Karlsruhe dies auch so sieht und wie bereits im sogenannten Lissabon-Urteil eine weitere Stärkung der parlamentarischen Mitwirkungsrechte einfordern wird. Mit weitreichenden Folgen: Der aktuelle Rettungsschirm soll 2013 abgelöst werden durch den ESM-Rettungsschirm, der klammen EU-Ländern Hilfen von über 620 Milliarden Euro garantiert.
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Für Deutschland, das zunächst 22 Milliarden Euro in bar in diesen Fonds überweisen muss, steigt dann das finanzielle Risiko weiter an. Dieser Regelung soll der Bundestag zwar im Oktober zustimmen. Doch über die Auszahlung der Milliarden will allein die Bundesregierung entscheiden dürfen. Karlsruhe könnte diese Pläne aber noch mit dem vor der Abstimmung erwarteten Urteil durchkreuzen. Ergeht die Entscheidung wie von vielen Parlamentariern erhofft, hätten die Kläger zumindest die demokratische Stärkung des Bundestags erreicht.
Quelle: dapd , dpa-AFX
Volker Metzroth schrieb:
am 4. Juli 2011 um 13:15:36
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Sinn: Euro-Rettung gefährdet deutsche Renten
Das Problem ist doch, daß auch am sogenannten Rettungsschirm jene Banken verdienen, deren
spekulativ angelegten Gelder mit Steuermitteln gerettet werden. Über Jahre haben sie Milliarden an den hochverzinsten Griechenlandanleihen verdient, jetzt beteiligen sie sich gerade mal mit lächerlichen 3 Milliarden an den Folgekosten. Übrigens gefährdet nicht Griechenland die gesetzlichen Renten, sondern die permanente Senkung der Lohnquote in Deutschland.
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wilkay schrieb:
am 4. Juli 2011 um 13:15:03
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rente
Belogen und betrogen wird das Volk,dass jeden Tag aufs neue!
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Richard schrieb:
am 4. Juli 2011 um 13:14:48
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(3)
Wahltag = Zahltag?
Falsch.
Alle Parteien vertreten die Oligarchie in Deutschland. Habt ihr euch nie gewundert warum das Volk immer zahlen
darf?
An ihren Taten werdet ihr sie erkennen.
Zum Artikel. Bei einem drohenden Staatsbankrott können sie die Renten, Immobilien u.a. verstaatlichen. Es steht alles in den Rechten des Staates drin. Ihr müsst diese nur lesen.
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