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Riesterrente

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So funktioniert die Riester-Rente

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Wer darf riestern?

Riestern kann fast jeder. Vom Arbeitnehmer über Beamte bis zu Zeitsoldaten. Auch Bezieher von staatlichen Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Vorruhestandsgeldern können die Förderung in Anspruch nehmen. Prüfen Sie die Liste, ob auch Sie in den Genuss der Riester-Förderung kommen.

Förderungsberechtigte von A-Z:
- Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
- Arbeitssuchende, die keine Leistungen beziehen
- Auszubildende
- Beamte
- Behinderte Personen, die zur Erwerbsfähigkeit befähigt werden sollen
- Berufssoldaten
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit beamtenähnlicher Zusatzversorgung (VBL)
- Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II
- Bezieher von Vorruhestandsgeld
- Bezieher von Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld
- Geringfügig Beschäftigte (bis 400 Euro), die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
- Künstler, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind
- Landwirte, die in der Altersicherung der Landwirte pflichtversichert sind
- Mitglieder geistlicher Genossenschaften
- Nicht Erwerbstätige in der dreijährigen Kindererziehungszeit
- Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren
- Publizisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind
- Rentner wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit
- Richter
- Seelotsen
- Selbstständige, die pflichtversichert sind (z.B. Hebammen, Pflegepersonen, Kurierfahrer)
- Wehrdienstleistende
- Zeitsoldaten
- Zivildienstleistende


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