vom Mon Oct 19 14:58:46 CEST 2009 | aktualisiert am Mon Nov 09 15:18:08 CET 2009 | dpa tmn
Ob ein Rentner eine Steuererklärung abgegeben muss, lässt sich jetzt kostenlos im Internet überprüfen. Unter www.bagso.de/steuern.html sind Fragen unter anderem zur Höhe der Renteneinnahmen und zu Wertpapierverkäufen aufgelistet, teilt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) in Bonn mit.

Steuererklärung: Für viele Rentner ist es das erste Mal (Foto: ddp)
Die Fragen müssen lediglich mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden. Rentner erfahren dann, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen, welche Auswirkungen die Abgeltungssteuer hat und wie sich Änderungen bei der Besteuerung von Lebensversicherungen auswirken. Durch das Alterseinkünftegesetz sind der BAGSO zufolge rund 3,5 Millionen Rentenempfänger verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die BAGSO bietet den Steuer-Check gemeinsam mit dem "Renten Service" der Deutschen Post an und arbeitet dafür mit der Vereinigten Lohnsteuerhilfe zusammen.
Rentner, die in Lebensversicherungen investiert haben, müssen bei vorzeitiger Kündigung Steuern auf Gewinne zahlen. Dies gilt für alle von 2005 an abgeschlossenen Lebensversicherungen. Darauf weist die Steuerberaterkammer München hin. Zinsen auf den bis zum Kündigungszeitpunkt eingezahlten Sparanteil müssten versteuert werden. Auch für eine vor 2005 abgeschlossene Police gilt die Steuerpflicht, wenn der Vertrag vor Ablauf von zwölf Jahren beendet wird. Die Steuerpflicht gilt sogar dann, wenn der Anleger dadurch einen Verlust macht. Auch die Gründe für den Vertragsausstieg spielten keine Rolle.
dpa tmn
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