09.11.2009, 15:18 Uhr | dpa tmn
Ob ein Rentner eine Steuererklärung abgegeben muss, lässt sich jetzt kostenlos im Internet überprüfen. Unter www.bagso.de/steuern.html sind Fragen unter anderem zur Höhe der Renteneinnahmen und zu Wertpapierverkäufen aufgelistet, teilt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) in Bonn mit.
Die Fragen müssen lediglich mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden. Rentner erfahren dann, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen, welche Auswirkungen die Abgeltungssteuer hat und wie sich Änderungen bei der Besteuerung von Lebensversicherungen auswirken. Durch das Alterseinkünftegesetz sind der BAGSO zufolge rund 3,5 Millionen Rentenempfänger verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die BAGSO bietet den Steuer-Check gemeinsam mit dem "Renten Service" der Deutschen Post an und arbeitet dafür mit der Vereinigten Lohnsteuerhilfe zusammen.
Rentner, die in Lebensversicherungen investiert haben, müssen bei vorzeitiger Kündigung Steuern auf Gewinne zahlen. Dies gilt für alle von 2005 an abgeschlossenen Lebensversicherungen. Darauf weist die Steuerberaterkammer München hin. Zinsen auf den bis zum Kündigungszeitpunkt eingezahlten Sparanteil müssten versteuert werden. Auch für eine vor 2005 abgeschlossene Police gilt die Steuerpflicht, wenn der Vertrag vor Ablauf von zwölf Jahren beendet wird. Die Steuerpflicht gilt sogar dann, wenn der Anleger dadurch einen Verlust macht. Auch die Gründe für den Vertragsausstieg spielten keine Rolle.
Quelle: dpa-tmn , t-online.de
Fahrradfahrer schrieb:
am 25. Januar 2011 um 14:11:01
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Fahrradwege
Wußten sie schon, es wird an einer Fahrradsteuer gearbeitet. Die radwege werden immer teurer.
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blinker schrieb:
am 19. April 2010 um 08:50:02
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Steuererklärung
Schön und gut, aber viele Rentner haben keinen Zugang zum Internet. Der richtige Weg wäre, einmal den Weg zum zuständigen
Finanzamt zu wagen und sich beraten zu lassen. Für die meisten Renter ist eine Steuererklärung nicht erforderlich, in diesen Fällen kann man eine Nichtveranlagungserklärung beim Finanzamt beantragen, die Gültigkeit beträgt 3 Jahre, danach muss neu geprüft werden. Wer allerdings versucht, dem Finanzamt ein Schnippchen zu schlageb, der fällt wahrschenlich auf die Nase.
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