Streit um Riester-Förderung beschäftigt EU-Gericht
18.12.2008, 10:16 Uhr | jdc
Streit um die beliebte Riesterrente (Foto: imago)Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Mittwoch über die Riester-Förderung verhandelt. Mit ihrer Klage fordert die Europäische Kommission eine europafreundlichere Gestaltung der staatlich geförderten Altersvorsorge. (Az: C-269/07) #
Bei Auslandsumzug müssen Zulagen zurückgezahlt werden
Die Riester-Förderung gilt für bestimmte Lebensversicherungsverträge und auch für Verträge zum Erwerb von Wohneigentum. Allerdings gibt es die Altersvorsorgezulage nur für Bürger, die uneingeschränkt in Deutschland steuerpflichtig sind. Nach einem Umzug ins Ausland muss das Geld gegebenenfalls zurückgezahlt werden. Bezuschusste Bausparverträge dürfen nur für Wohnungen in Deutschland eingesetzt werden.
Diskriminierende Regelung bei der Riesterrente
Mit ihrer Klage macht die EU-Kommission geltend, diese Regelungen seien diskriminierend und führten zu einer unzulässigen Beschränkung der Freizügigkeit für Arbeitnehmer. Insbesondere Grenzgänger würden benachteiligt.
Bundesregierung verteidigt die Riesterrente
Dagegen argumentierte die Bundesregierung, die Riester-Förderung sei als Ergänzung zur deutschen Rente gedacht. EU-Bürgern, die nicht mindestens 90 Prozent ihrer Einkünfte in Deutschland erzielten und deshalb bei der Förderung leer ausgingen, fehle die notwendige Bindung an die deutsche Gesellschaft. Weiter verwies die Bundesregierung auf die "nachgelagerte Besteuerung" der später ausgezahlten Riesterrenten. Daher sei die Rückzahlung der Zuschüsse gerechtfertigt, wenn diese Besteuerung wegen eines Umzugs ins Ausland entfalle.