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Urteil: Berufsunfähige Fahrerin muss in alten Beruf zurück

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Berufsunfähige Fahrerin muss in alten Beruf zurück

01.03.2010, 19:03 Uhr | jdc

Urteil: Ein Bürojob ist für eine arbeitsunfähige Lkw-Fahrerin zumutbar (Quelle: t-online.de) Urteil: Ein Bürojob ist für eine arbeitsunfähige Lkw-Fahrerin zumutbar (Quelle: t-online.de)Einer berufsunfähigen Lastwagenfahrerin kann ohne weiteres zugemutet werden, in ihrem früheren Beruf als Verwaltungsangestellte zu arbeiten. Das berichtet die Fachzeitschrift "OLG-Report" unter Berufung auf ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken. Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss daher in diesem Fall keine Rente zahlen. Dies gelte auch, wenn eine mehrmonatige Einarbeitungszeit erforderlich sei, urteilten die Richter (Az.: 5 U 124/07-11).

Berufsunfähigkeitsversicherung verwies auf alten Job

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage einer Lastwagenfahrerin ab. Die Klägerin war nach einem Sturz vom Fahrrad wegen der dabei erlittenen Verletzungen nicht mehr in der Lage, ihren Beruf auszuüben. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung verweigerte jedoch eine Rentenzahlung mit der Begründung, die Klägerin könne wieder in ihrem früheren Beruf als Verwaltungsangestellte arbeiten. Dem hielt die Frau entgegen, sie verfüge über keine Computer-Kenntnisse.

OLG: Jobwechsel kein "sozialer Abstieg"

Das OLG ließ sich von dem Einwand nicht überzeugen. Zum einen sei der Frau der Berufswechsel zumutbar, da er keinen "sozialen Abstieg" bedeute. Zum anderen dürfe von ihr erwartetet werden, dass sie die fehlenden PC-Kenntnisse erlerne.


Quelle: dpa

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