vom Wed Apr 22 18:12:14 CEST 2009 | jdc
Urteil: Ein Bürojob ist für eine arbeitsunfähige Lkw-Fahrerin zumutbar Einer berufsunfähigen Lastwagenfahrerin kann ohne weiteres zugemutet werden, in ihrem früheren Beruf als Verwaltungsangestellte zu arbeiten. Das berichtet die Fachzeitschrift "OLG-Report" unter Berufung auf ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken. Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss daher in diesem Fall keine Rente zahlen. Dies gelte auch, wenn eine mehrmonatige Einarbeitungszeit erforderlich sei, urteilten die Richter (Az.: 5 U 124/07-11).
Das OLG ließ sich von dem Einwand nicht überzeugen. Zum einen sei der Frau der Berufswechsel zumutbar, da er keinen "sozialen Abstieg" bedeute. Zum anderen dürfe von ihr erwartetet werden, dass sie die fehlenden PC-Kenntnisse erlerne.
jdc
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