29.12.2009, 13:57 Uhr | dpa tmn
Sparer können bei Fondschließungen die Zulagen vom Staat zurück verlangen (Foto: imago)Wer Vermögenswirksame Leistungen in einen Fonds zahlt, sollte im Fall von dessen Schließung auf der Auszahlung möglicher Zulagen bestehen. Wird bei der Auflösung eines Fonds die staatliche Förderung einbehalten, sollten Betroffene widersprechen, rät die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig.
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Quelle: dpa-tmn
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