25.02.2011, 16:09 Uhr | dapd
Viele Betriebsrentner können sich jetzt Geld von ihrer Krankenkasse zurückholen. Diese muss zu Unrecht kassierte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erstatten, und zwar für vier Jahre rückwirkend. Allerdings nur unter folgenden Vorzeichen: Eine privat weitergeführte Direktversicherung läuft auf den Namen des Betriebsrentners, nicht mehr auf die Firma. Ist das der Fall, sollten Betroffene aktiv werden und Geld zurückverlangen, sagt Martin Schafhausen von der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Von allein gibt es nichts zurück.
Bereits im Herbst vergangenen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt: Wer nach seinem Ausscheiden aus der Firma nicht nur die Beiträge selbst gezahlt, sondern gleich den ganzen Altersvorsorgevertrag komplett übernommen und privat weiterführt hat, darf nicht mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen belegt werden. Das wäre verfassungswidrig (AZ.: 1 BvR 1660/08). Rentner, die daraufhin ihre Kassen angeschrieben hatten, bissen jedoch häufig auf Granit.
Ein neuer Beschluss des Bundessozialgerichts vom Januar dieses Jahres hat jetzt noch einmal bekräftigt: Gezahlt werden muss definitiv nur auf den Anteil, der aus den Prämienzahlungen des ehemaligen Arbeitgebers stammt, nicht auch noch auf den selbst finanzierten Rest (AZ.: B 12 KR 20/10). "Rückforderungen sind aussichtsreich", erklärt der Frankfurter Fachanwalt Schafhausen.
Ein Beispiel: Aus einer Direktversicherung werden im Alter 70.000 Euro ausgezahlt. 30.000 Euro stammen aus Prämienzahlungen der früheren Firma. Die weiteren 40.000 Euro hat der Betriebsrentner nach dem Ausscheiden selbst als Versicherungsnehmer aufgebracht. Bei dieser Konstellation darf die Kasse nur auf die 30.000 Euro Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge verlangen, nicht auf alles, rechnet Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen vor.
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Für Betriebsrentner geht es in jedem Fall um richtig viel Geld. Die Krankenkassen langen kräftig zu: Der volle Beitragssatz für Kranken- und Pflegeversicherung liegt für die meisten Rentner derzeit bei 17,45 Prozent (2010: 16,85 Prozent). Das bedeutet konkret: Über 17 Prozent weniger Geld für den Betroffenen. Wird die Betriebsrente als Einmalbetrag aus einer Direktversicherung ausgezahlt, werden die Beiträge auf zehn Jahre umgelegt. Wer beispielsweise 100.000 Euro bekommt, muss monatlich 145 Euro Beitrag zahlen. Über zehn Jahre gesehen, geht es also um viele tausend Euro.
Wie lässt sich zu viel Gezahltes zurückholen? Betroffene sollten ihre Krankenkasse anschreiben und eine Überprüfung der Beiträge nach Paragraf 44 Sozialgesetzbuch X verlangen, erläutert Sozialrechtler Schafhausen. Das ist für vier Jahre rückwirkend möglich. Zugleich sollten die höchstrichterlichen Urteile des Bundessozial- und Bundesverfassungsgerichts mit Aktenzeichen angeführt werden.
In dem Schreiben sollte auch stehen, wann die Direktversicherung von der Firma auf den eigenen Namen umgeschrieben wurde. Und welche Beiträge anschließend aus der eigenen Tasche in die Altersvorsorge flossen. Die Krankenkasse ist dann gehalten, Überzahltes für dieses und die vier vorangegangenen Jahre zu erstatten. "Da werden viele Menschen profitieren", ist Tanja Leopold, Fachanwältin für Sozialrecht aus Nürnberg, überzeugt.
Wer Unterstützung braucht, kann sich von den Verbraucherzentralen helfen lassen. In komplizierten Fällen sollte ein Fachanwalt eingeschaltet werden.
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Keine Hoffnung auf Geld zurück gibt es für Rentner, die beim Blick in ihren Vertrag feststellen, dass noch ihre Firma im Versicherungsschein steht und nicht sie selbst. "Das wird viele Leute bitter treffen", sagt Rainer Strauch, Leiter der Rechtsabteilung beim Sozialverband VdK in Bayern. Beim Ausscheiden aus dem Betrieb seien unzählige Verträge unverändert geblieben.
Wichtig für künftige Rentner: Wer einen zunächst als betriebliche Altersvorsorge abgeschlossenen Vertrag nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb privat fortsetzt, sollte ihn komplett umschreiben lassen - und nicht nur die Beiträge selbst zahlen. Damit wird er zur rein privaten Altersvorsorge. Und die darf nicht belastet werden. Der frühere Arbeitgeber und der Anbieter müssen allerdings dabei mitmachen.
Quelle: dapd
Gazelle schrieb:
am 25. Februar 2011 um 19:53:27
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Lügen Gerd...
Dass auf derartige Versicherungen überhaupt Krankenkassenbeiträge zu zahlen sind, haben wir Herrn Schröder zu verdanken,
der dies per Gesetz eingeführt hat. Ich selbst habe dadurch €15000 weniger aus dieser Versicherung bekommen, weil ich für 10 Jahre auf den Auszahlungsbetrag im Nachhinein Krankenkassenbeiträge zahlen muss!
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1954 rob schrieb:
am 25. Februar 2011 um 19:52:30
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Wechsel des Anbieters
Wenn ich hier so manche Kommentare lese muss ich mir verwundert die Augen reiben. Wenn man schon mal vom
Grundversorger zu dem im Moment günstigeren Anbieter wechselt und im darauf folgendem Jahr erneut zu einem Günstigern wechselt, bleibt die eingesparte Differenz zum Grundversorger immer noch sehr hoch, allerdings zum vorherigen natürlich geringer. Probleme gibt es absolut NICHT!Es werden hier falsche Aussagen getätigt. Leute wechselt, macht eure eigenen Erfahrungen(Macht des Verbrauchers).
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rasender Reporter schrieb:
am 25. Februar 2011 um 19:40:42
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Kassen zockten Betriebsrentner ab
die Überschrift allein ist schon sträflich, was bildet Ihr Euch ein? Die "Kassen" sind nicht die
Schuldigen, die sind die Doofen, die diesen Mist der Bundesregierung ihren Versicherten antun muss! Erst einmal muss das klar sein!
Die Kassen konnten bisher nicht reagieren, weil der Spitzenverband Bund sich zu diesem Thema bislang nicht ausgelassen hatte. Die Versicherten sollten sich bei ihrer PKV melden, dass diese die Daten an die Kasse übermitteltn, erst dann kann die Kasse tätig werden.
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