21.02.2011, 16:28 Uhr | dpa-tmn
Nach der Abgabe einer Steuererklärung können viele Rentner mit einer Steuererstattung rechnen. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern in München hin. Dies gelte insbesondere dann, wenn die Rente niedrig, die Kapitalerträge aber hoch seien.
Liegen die Guthabenzinsen oder Dividenden über der Freigrenze von 801 Euro pro Person, hätten die Banken davon bereits 25 Prozent Abgeltungsteuer einbehalten. Einen Teil dieses Geldes könnten sich Rentner nun zurückholen, denn bei Erstellung einer Steuererklärung werde die Steuer auf Kapitaleinkünfte neu berechnet: Statt der Abgeltungsteuer werde dann der persönliche Steuersatz herangezogen. Bei niedrigen Renten liege dieser oft deutlich unter 25 Prozent.
Quelle: dpa-tmn
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