21.02.2008, 18:41 Uhr | dpa / T-Online
Immobilie - eine werthaltige Anlage (Foto: Archiv) Union und SPD stehen vor einer Einigung über die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum im Rahmen der Altersvorsorge (Wohn-Riester). Das Gesetz soll bis zum Sommer unter Dach und Fach sein, die sogenannte Eigenheimrente rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten, hieß es aus Koalitionskreisen in Berlin. Sparer hätten dann ab Sommer die Möglichkeit angesammeltes Geld aus einem Riester-Vertrag in den Kauf der eigenen vier Wände zu stecken.
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Komplette Riester-Ersparnisse für die Immobilie
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur dpa soll möglich sein, das in einem Riester-Vertrag angesparte Vermögen einschließlich aller staatlichen Zulagen komplett zum Erwerb einer Immobilie zu verwenden. In einem ersten Gesetzentwurf (Stand 7. Februar) der Regierung war von nur 75 Prozent die Rede. Änderungen gegenüber dem Entwurf soll es auch im Zusammenhang mit sozialen Härtefällen bei der Wohnungsbauprämie geben. Weitergehende Plänen der Fraktionen sehen auch die Förderung des Einkaufs in ein Altenheim vor. Die Vorschläge von Union und SPD sollen bei einer Klausur der Koalitionsfraktionen in der kommenden Woche in Bonn erörtert werden.
Staat kostet Förderung 880 Millionen Euro
"Mit dem Eigenheimrentengesetz sollen durch eine verbesserte Einbeziehung von selbst genutzten eigenen Wohnimmobilien und selbstgenutzten Genossenschaftswohnungen in die steuerlich geförderte Altersvorsorge weitere wirksame Anreize für eine zusätzliche private Altersvorsorge geschaffen werden", heißt es in dem der dpa vorliegenden Gesetzentwurf, der noch geändert werden soll. Den Staat soll die Förderung 880 Millionen Euro kosten, wobei sich diese Summe auf einen Zeitraum nach 25 Jahren bezieht.
Förderung besteht aus zwei Ansätzen
Das Eigenheimrentenmodell besteht aus zwei Förderansätzen: Das ist zum einen die Möglichkeit, angesammeltes Kapital aus Riester- Verträgen zu entnehmen. Zudem sollen die zur Darlehenstilgung eingesetzten Mittel als Altersvorsorgebeiträge steuerlich gefördert werden. Die für die Tilgungsbeiträge gewährten Zulagen sollen zu 100 Prozent für die Tilgung verwandt werden. Die nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase soll in beiden Fällen durch die Bildung eines Wohnförderkontos gewährleistet werden. Auf diesem Konto werden die in der Immobilie gebundenen steuerlich geförderten Beträge erfasst. Es soll nur das tatsächlich in die Immobilie investierte Kapital für die Besteuerung herangezogen werden.
Koalitionsfraktion verhandelt seit zwei Jahren
Ursprünglich wollten Union und SPD selbstgenutztes Wohneigentum bereits vom 1. Januar 2007 an als Altersvorsorge-Produkt im Rahmen der Riester-Rente fördern. Dies war im Koalitionsvertrag vor zwei Jahren so vereinbart worden. Nur deshalb hatte die Union dem Aus für die Milliarden verschlingende Eigenheimzulage Ende 2005 zugestimmt. Ein Kompromiss zog sich wegen des Streits über die Bauspar- oder auch Wohnungsbauprämie sowie die nachgelagerte Besteuerung jedoch hin.
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Quelle: t-online.de
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